BAFA – Beratung – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

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Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.  

Wir sind als offizieller Berater bei dem BAFA-Programm zur Förderung von Unternehmensberatung für KMU registriert und unterstützen Sie gerne bei der Planung zukünftiger Projekte. Der Fokus unserer Beratungen liegt bei der IT-Konzeption, IT-Sicherheit und Digitalisierung.  

Ziel des Bundesprogramms ist die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.  

Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir überprüfen und definieren Ihre Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie von der Antragsstellung bis zum Erhalt der Zuwendung.  

Beratungsinhalt: 

In unserer Beratung gehen wir auf die großen W-Fragen ein: 

  • Was läuft falsch bzw. was kann besser gemacht werden?
    Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die aktuelle Unternehmenssituation. 
  • Warum läuft es falsch?
    Wir untersuchen Schwachstellen und identifizieren deren Ursache. 
  • Was kann man dagegen unternehmen?
    Aus den Schwächen und Ursachen resultierend geben wir Ihnen konkrete, betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen. 
  • Wie funktioniert das?
    Abschließend stellen wir Ihnen eine detaillierte Anleitung zur praktischen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zur Verfügung. 

Ablauf Förderprogramm: 

Zuerst stellen Sie mit unserer Unterstützung den Antrag. Sobald der Antrag überprüft und vom BAFA akzeptiert wurde, erhalten Sie das sogenannte Informationsschreiben. Erst mit dem Erhalt dieses Schreibens ist die Förderung bewilligt. Danach wird innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten die Beratung durchgeführt.  

Zum Ablauf dieser Frist laden Sie den Verwendungsnachweis hoch und erhalten nach erneuter Prüfung Seitens BAFA den Zuwendungsbeschied und damit die Rück- bzw. Auszahlung Ihres Zuschusses.  

Zuschuss Zusammensetzung: 

Der Fördersatz beträgt 50% mit einer maximalen Bezuschussungsgrundlage von 3.500€. 

Das bedeutet für Sie, dass der Maximalwert des Zuschusses sich auf 1.750€ beläuft und diesen nicht übersteigt, selbst wenn die Beratungskosten die Bezuschussungsgrundlage überschreiten.  

Förderfähige Kosten belaufen sich hierbei einzig auf Beratungskosten und Auslagen des Beraters. Das Vorhaben selbst wird nicht von der BAFA bezuschusst.

Gerne zeigen wir Ihnen die Vorteile und Möglichkeiten auf. Sprechen Sie uns gerne an!

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